Dimensionierungstool Retention/Versickerung Meteorwasser

Nicht verschmutztes Abwasser ist nach den Anordnungen der kantonalen Behörde versickern zu lassen. Erlauben die örtlichen Verhältnisse dies nicht, so kann es mit Bewilligung der kantonalen Behörde in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden. Dabei sind nach Möglichkeit Rückhaltemassnahmen zu treffen, damit das Wasser bei grossem Anfall gleichmässig abfliessen kann (Art. 7 Abs. 2 GSchG Gewässerschutzgesetz).

Bei der Baueingabe ist eine Berechnung der Versickerung/Retention dem Kanalisationsplan beizulegen. Die Dimensionierung einer Versickerungsanlage oder Retentionsanlage kann mit dem Dimensionierungstool berechnet werden.

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