Urne Öffnungszeiten

Die Urne zur persönlichen Stimmabgabe ist jeweils am Abstimmungssonntag von 09.30 bis 11.00 Uhr geöffnet.

Urnenstandort

Rathaus, Rathausplatz 2, Altstätten

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Schweizer*innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bis am Freitag vor der Abstimmung, 15.00 Uhr, beim Einwohneramt verlangt werden. Sie können das Duplikat des Stimmausweises dort persönlich beziehen (bitte Identitätskarte mitbringen).

Vorzeitige Stimmabgaben sind jeweils am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den Büroöffnungszeiten möglich. Diese können bei der Stimmregisterführerin, Erdgeschoss, Rathaus, abgegeben werden.

Brieflich abstimmen

Wie stimme ich brieflich? Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die/den ausgefüllten Stimmzettel in das beiliegende Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
  3. Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite dieses Stimmausweises. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  4. Das Kuvert mit dem/den Stimmzettel/n sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  5. Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Stadtverwaltung eintreffen.
  6. Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben werden, in den Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.


Elektronische Stimmabgabe (E-Voting)

Diejenigen Stimmberechtigten, welche sich spätestens acht Wochen vor dem Urnengang für E-Voting angemeldet haben, können ab der Öffnung der elektronischen Urne, bis am Samstag vor der Abstimmung um 12.00 Uhr über diesen Kanal abstimmen.