Abstimmungen | Wahlen
An den Abstimmungen und Wahlen wird die Urne jeweils am Abstimmungssonntag aufgestellt:
- Rathaus 9.30 bis 11.00 Uhr
Stimmberechtigt sind Schweizer*innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.
Vorzeitige Stimmabgaben sind jeweils am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den Büroöffnungszeiten möglich. Diese können bei der Stimmregisterführerin, Erdgeschoss, Rathaus, abgegeben werden.
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme ab Erhalt des Abstimmungsmaterials brieflich abgeben. Diese muss spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Stadt eintreffen. Fehlende Unterlagen können jeweils bis am Freitag vor der Abstimmung, 15.00 Uhr, bei der Stimmregisterführerin nachbezogen werden.
Elektronische Stimmabgabe (E-Voting)
Diejenigen Stimmberechtigten, welche sich spätestens acht Wochen vor dem Urnengang für E-Voting angemeldet haben, können ab der Öffnung der elektronischen Urne, bis am Samstag vor der Abstimmung um 12.00 Uhr über diesen Kanal abstimmen.
Kommende Abstimmungen und Wahlen
Datum | Titel |
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Vergangene Abstimmungen und Wahlen
Datum | Titel |
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