Geburt
Sie erwarten ein Kind - eine besondere Erfahrung für die Eltern.
Die Website von ch.ch informiert umfassend rund um die Geburt: Das Kind in die Krankenversicherung aufnehmen, seinen Familiennamen bestimmen, die elterliche Sorge regeln, falls Sie nicht miteinander verheiratet sind, Familienzulagen erhalten und vieles mehr.
Um Ihr Neugeborenes in das Personenstandsregister des Zivilstandsamts einzutragen oder die Vaterschaft anzuerkennen, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen.
Jedes neugeborene Kind muss dem Zivilstandsamt des Geburtsorts gemeldet werden. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach der Geburt erfolgen.
Jedes neugeborene Kind muss dem Zivilstandsamt des Geburtsorts gemeldet werden. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach der Geburt erfolgen.
Die Anerkennung ist ein Rechtsakt, durch den ein Mann anerkennt, der Vater eines Kindes zu sein.
Die Anerkennung ist ein Rechtsakt, durch den ein Mann anerkennt, der Vater eines Kindes zu sein.