Die Stadt Altstätten organisiert sich mit Bürgerversammlung. Die Bürgerschaft ist das oberste Organ der Stadt. Sie berät und beschliesst an der Bürgerversammlung soweit gemäss Gemeindeordnung nicht eine Urnenabstimmung vorgeschrieben ist. Die Bürgerversammlung findet wie folgt statt:

a) bis spätestens 15. Mai zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung;
b) bis spätestens 10. Dezember zur Beschlussfassung über den Voranschlag und den Steuerfuss für das folgende Jahr.

Die sogenannte Rechnungsgemeinde findet im Frühjahr statt, die Budgetgemeinde im November. Der Stadtrat bestimmt Ort und Zeit. Bürgerschaft oder Stadtrat können weitere Bürgerversammlungen anordnen.

Kontakt

Stadtkanzlei Altstätten
kanzlei@altstaetten.ch

Aufgaben

Die Aufgaben und Kompetenzen richten sich nach dem st. gallischen Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung der Stadt Altstätten. Die Bürgerschaft beschliesst an der Bürgerversammlung über:
a) Erlass und Änderung der Gemeindeordnung;
b) Jahresrechnung;
c) Voranschlag und Steuerfuss;
d) Finanzgeschäfte gemäss Finanzbefugnissen;
e) Mitgliedschaft bei Gemeindeverbänden und Zweckverbänden;
f) weitere Geschäfte nach Massgabe der Gemeindeordnung oder der besonderen Gesetzgebung.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind alle in der Stadt wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Die Nicht-Stimmberechtigten können trotzdem teilnehmen, haben kein Stimmrecht und einen separat zugewiesenen Platz einzunehmen.

Stimmausweis und Berichte werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 17.00 Uhr, beim Einwohneramt der Stadt Altstätten bezogen werden. Der Stimmausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.

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