Geburt melden
In der Regel kümmert sich die Leitung des Spitals oder des Geburtshauses, in dem das Kind geboren wird, um die Meldung der Geburt. Auch der Vater kann die Geburt melden. Er muss dazu eine Bescheinigung über die Geburt vorlegen. Ist der Vater nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet, so ist er zur Meldung der Geburt nur berechtigt, wenn er das Kind vor der Geburt anerkannt hat oder es gleichzeitig mit der Meldung der Geburt anerkennt.
Wird das Kind nicht in einem Spital geboren, so muss die Mutter oder der gesetzliche Vater (d. h. der mit der Mutter verheiratete Mann bzw. der Mann, der das Kind anerkannt hat oder es anerkennen wird) die Geburt melden. Die Eltern können auch eine dritte Person dazu ermächtigen. In diesem Fall muss dem Zivilstandsamt der Name der bevollmächtigten Person in einer schriftlichen Ermächtigung bekanntgegeben werden.
Kontakt
Geburt melden
Vor der Geburt erhalten Sie von Ihrem Arzt oder vom Spital das Geburtsmeldeformular. Bitte beachten Sie im Formular vorhandenen Hinweise für die Registrierung der Geburt sowie weitere wichtige Hinweise für die Eltern.
Das Formular Geburtsanmeldung kann auch online ausgefüllt werden (siehe Online-Dienste).
Nach der Geburt
- Wenn Ihr Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus auf die Welt kommt, kümmert sich die Verwaltung um die Meldung an das Zivilstandsamt.
- Wird Ihr Kind im Zivilstandskreis Rheintal Zuhause geboren, melden Sie uns dies bitte innert 3 Tagen. Bringen Sie dazu das ausgefüllte, von der Hebamme unterzeichnete Formular Geburtsanmeldung, das Familienbüchlein/den Familienausweis sowie einen gültigen Ausweis (Identitätskarte oder Reisepass) mit. Wir veranlassen die Geburtsmitteilung an das Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde.
Einen Auszug aus dem Geburtsregister (CIEC-Formular, international) erhalten Sie auf Wunsch beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes; siehe Online-Dienst.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Rheintal | 071 757 77 30 | zivilstandsamt@altstaetten.ch |
Name | Telefon |
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