
Verkaufsbewilligung ausserhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten - Gesuch
Für die Läden des Detailhandels regeln die Vorschriften über die Ladenöffnung die Öffnungszeiten.
Die allgemeinen Ladenöffnungszeiten dauern von:
• Montag bis Freitag 06.00 bis 19.00 Uhr
• Samstag sowie Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr von 06.00 bis 17.00 Uhr
• Am öffentlichen Ruhetag bleibt der Laden geschlossen.
Die Stadt Altstätten kann Ausnahmen von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zulassen. Das Gesuch ist durch den Inhaber des Ladens einzureichen; pro Gesuch wird eine Gebühr von CHF 40 in Rechnung gestellt.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 071 757 77 00 | kanzlei@altstaetten.ch |