Wohnungsabnahmeprotokoll 1

Die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Rheintal übernimmt keine Begleitung bei Wohnungsabnahmen.

Für die Begleitung der Wohnungsabnahme können Sie sich u.a. bei den Immobilienfirmen in der Region melden sowie beim Hausgeintümerverband und Mieterverband.

Link

http://www.hevsg.ch
http://www.mieterverband.ch/sg

Wie geht die Wohnungsabnahme vor sich?

Der Vermieter muss beim Auszug des Mieters den Zustand der gemieteten Räume prüfen und dem Mieter sofort informieren, falls er ihn für bestimmte Mängel haftbar machen will. Wenn der Vermieter dies versäumt, so kann er vom Mieter keinen Schadenersatz verlangen (Ausnahmen bilden diejenigen Mängel, die bei einer gewöhnlichen Besichtigung der Räume nicht bemerkbar sind). Deshalb wird normalerweise beim Auszug des Mieters ein Protokoll über den Zustand der Räume erstellt. In einer meist ausführlichen Liste werden die Beschädigungen und sonstige Mängel notiert und festgestellt, für welche dieser Mängel der Mieter ersatzpflichtig ist. Es ist für den Mieter ratsam, aber nicht obligatorisch, bei der Aufnahme des Protokolls mitzuwirken. Auch besteht keine Verpflichtung, das Protokoll zu unterzeichnen.

Das Wohnungsabnahmeprotokoll des Mieterverbandes kann hier heruntergeladen werden. Das Wohnungsabnahmeprotokoll 1 ist etwas ausführlicher und eignet sich v.a. für den Auszug.

Weitere nützliche Formulare finden sich unter http://www.mietrecht.ch/

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