
Fristverlängerung Steuererklärung
Für die Identifikation sind folgende auf Seite 1 der Steuererklärung aufgedruckten Daten notwendig:
- Register-Nr.
- Passwort
Nach der Prüfung durch das System erhalten Sie sofort eine Bestätigungsmeldung (inkl. Druckoption), sofern Sie mit den Vorjahressteuern nicht im Zahlungsverzug sind oder ein anderer Verweigerungsgrund besteht.
Die ordentlichen Fristen zu Einreichung der Steuererklärung lauten wie folgt:
bis 31. März für Unselbständigerwerbende und Rentner
bis 31. Mai für Selbständigerwerbende (inkl. Landwirte)
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 071 757 77 60 | steueramt@altstaetten.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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