Hecken und Sträucher zurückschneiden – Bessere Sicht gibt mehr Sicherheit
Die Grundeigentümer*innen werden deshalb gebeten, auf ihrem Grundstück alle überragenden und sichtbehindernden Äste und Sträucher auf die gesetzlichen Abstände im Strassen- bzw. Ein- und Ausfahrtsbereich einer öffentlichen Strasse zurückzuschneiden. Diese Massnahme dient der Verkehrssicherheit. Es ist aber auch ein Schutz vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümr*innen können zur Verantwortung gezogen werden, wenn es wegen Sichtbehinderungen durch Pflanzen entlang der Parzellengrenze zu Schäden oder Unfällen kommt.
Der Strassenabstand für Lebhäge, Zierbäume sowie Sträucher ist 0.6m bis zu einer Höhe von 1.80m Höhe. Dazu kommen die Sichtwinkel, welche zu beachten sind. Weitere Informationen finden sie im Merkblatt, welches beim Tiefbauamt Altstätten, bauamt@altstaetten.ch, bezogen werden kann.
Überragende Äste und eindringende Wurzeln kann der Nachbar, wenn sie sein Eigentum schädigen und auf seine Beschwerde hin nicht binnen angemessener Frist beseitigt werden, kappen und für sich behalten.