Für alle erwerbstätigen Personen stellen sich Fragen zur Arbeit und zu verwandten Themen. Welche Arbeitsverträge gibt es, wie funktioniert die Altersvorsorge, was muss bei einer Kündigung beachtet werden? Diese und viele weitere Fragen werden hier beantwortet.

Arbeitsverhältnisse können auch Konflikte auslösen. Bei Arbeitskonflikten beginnt der Prozess in der Regel mit einem Schlichtungsversuch bei der Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse (siehe Abteilungen).

Um beruflich mit der Entwicklung Schritt zu halten, ist eine laufende Weiterbildung wichtig. Die Laufbahnberatung informiert über das Ausbildungsangebot (siehe Organisationen).

Im Falle von Arbeitslosigkeit melden Sie sich bitte beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Heerbrugg (siehe Organisationen).

Arbeitsintegration

Arbeitsintegration Das Sozialamt der Stadt Altstätten unterstützt Sozialhilfeempfänger*innen aktiv bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Geeignete Personen vermitteln wir an…

Arbeitsintegration

Das Sozialamt der Stadt Altstätten unterstützt Sozialhilfeempfänger*innen aktiv bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Geeignete Personen vermitteln wir an engagierte Unternehmen, die bereit sind, den Teilnehmenden eine Perspektive zu eröffnen.
 

Das Sozialamt der Stadt Altstätten bietet…

Arbeitsversuche / Praktikas über das stadteigene Projekt

Bei Aussicht auf eine Festanstellung oder ein existenz­sicherndes Praktikum kann über das stadteigene Arbeitsintegrationsprojet ein 1- bis 4-monatiges Praktikum angeboten werden. Sämtliche Kosten inkl. Praktikumslohn werden über die Stadt Altstätten abgerechnet. Der Arbeit­geber vergütet, je nach Voraussetzungen und Leistungsfähigkeit des Teilnehmenden und Länge des Praktikums, einen Pauschalbetrag. Ihre Ansprechperson des Sozialamtes begleitet das Praktikum im Hintergrund und steht allen Beteiligten unterstützend zur Seite.

 

Einarbeitungszuschüsse

Wenn eine Festanstellung eines Teilnehmenden zu orts- und branchenüblichen Bedingungen im ersten Arbeits­markt zustande kommt, kann das Sozialamt Einarbeitungszuschüsse mit folgenden Maximal­ansätzen gewähren:

1.+2. Monat

 

3.+4. Monat

 

5.+6. Monat

         

 

 

 

 

 

40%

 

60%

 

80%

   

 

 

 

 

     

 

 

 

 

   

60%

 

40%

 

20%

         

 

 

Anteil Arbeitgeber

         

 

 

Anteil Stadt

   

 

Die begünstigte Einarbeitung dauert maximal sechs Monate, sie richtet sich im Einzelfall nach der benötigten Einarbeitungszeit. Diese ist abhängig von der Berufs- und Branchenerfahrung sowie den vorhandenen Res­sourcen der Teilnehmenden. Einarbeitungszuschüsse bemessen sich am AHV-Bruttolohn und werden nur gewährt, wenn die Probezeit erfolgreich absolviert werden kann.

 

Spezifische Begleitung und Coaching der Teilnehmenden

Gerne bietet das Sozialamt eine individuelle Begleitung oder ein Coaching der Teilnehmenden an. Dies beim Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt bis zu sechs Monaten nach Anstellungsbeginn.

 

Finanzierungsbeiträge an Weiterbildungen

Bei notwendigen Weiterbildungen prüft das Sozialamt Finanzierungsbeiträge, insbesondere bei Aussicht auf eine Festanstellung.

 

Individuelle faire Lösungen und Vereinbarungen

Das Sozialamt und die Teilnehmenden sind für unkonventionelle Anstellungsmodelle offen. Gerne unterstützen wir individuelle Lösungen, wenn diese für alle Beteiligten fair und ausge­wogen sind. Zudem muss das Ziel, den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern, stets im Fokus stehen.
 

Zudem unterstützen wir…

  • Schnuppertage / Schnupperwochen
  • Praktikum mit orts- und branchenüblicher Entlöhnung
  • Temporäreinsätze

Zugehörige Objekte