Schweizer Staatsangehörige
Sie möchten als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Altstätten erwerben? Die Einbürgerung von Schweizer Staatsangehörigen erfolgt bei der entsprechenden Wohngemeinde. Das Aktuariat des Einbürgerungsrates hilft Ihnen gerne weiter.

Ausländische Staatsangehörige
Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Die Einbürgerung von ausländischen Personen geschieht je nach Art der Einbürgerung an unterschiedlichen Stellen. Es wird zwischen erleichterter Einbürgerung und ordentlicher Einbürgerung unterschieden:

Erleichterte Einbürgerung
Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid zuständig. Bitte informieren Sie sich direkt beim Bundesamt für Migration. Es wird zwischen Verheiratet mit einer Schweizerin oder einem Schweizer und Ausländerinnen und Ausländer der 3. Generation unterschieden.

Ordentliche Einbürgerung
Bei der ordentlichen Einbürgerung ist die Wohngemeinde – als Lebenszentrum des Bewerbers oder der Bewerberin – zuständig. Das Aktuariat des Einbürgerungsrates informiert Sie gerne über die massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.

Zugehörige Objekte