
Asylwesen
Die kantonale Verordnung über die Aufnahme von Asylsuchenden regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, stellt die Zuständigkeiten klar und beschreibt das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden.
Dabei sind die Gemeinden verpflichtet, gemäss einem speziellen Verteilschlüssel Asylsuchende unterzubringen und zu betreuen. Die Stadt Altstätten als Standortgemeinde eines Bundesasylzentrum ist, gemäss Art. 13 Abs. 2 der Asylverordnung, von der Zuweisung ausgenommen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt | 071 757 77 40 | sozialamt@altstaetten.ch |