Für mehr Sicherheit im Strassenverkehr

7. Februar 2025
Altstätten – Um die Sichtverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern, bittet die Stadt alle Eigentümer*innen, ihre Hecken und Sträucher regelmässig zurückzuschneiden.

Ein sorgfältiger Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern entlang der Strassen sorgt dafür, dass Fussgänger*innen, Autofahrer*innen und Velofahrer*innen einen besseren Überblick haben und potenzielle Gefahren frühzeitig erkennen können. Zudem trägt der jährliche Rückschnitt zur Gesundheit der Pflanzen bei und hilft, rechtliche Probleme zu vermeiden: Grundstückseigentümer*innen können für Schäden oder Unfälle haftbar gemacht werden, die durch sichtbehindernde Pflanzen verursacht werden. Darüber hinaus haben Nachbar*innen das Recht, überhängende Äste und eindringende Wurzeln zu entfernen, wenn diese Schäden am eigenen Eigentum verursachen und trotz Aufforderung nicht zeitnah zurückgeschnitten werden.

 

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September sollte auf einen radikalen Rückschnitt verzichtet werden. Während dieser Schonzeit sind leichte Form- und Pflegeschnitte möglich, um brütende Vögel und andere Heckenbewohner nicht zu stören.

 

Für Hecken, Zierbäume und Sträucher bis zu einer Höhe von 1,8 Metern gilt ein gesetzlicher Mindestabstand von 60 Zentimetern zur Strasse. Zudem müssen Sichtwinkel freigehalten werden. Detaillierte Informationen zu den vorgeschriebenen Abständen und Rückschnittregelungen finden Sie im Merkblatt „Abstände Strassen, Mauern und Pflanzen“, abrufbar unter https://www.altstaetten.ch/publikationen/42550.

 

Die Stadt Altstätten dankt allen Hauseigentümer*innen für ihre Mithilfe, damit unsere Strassen sicher und übersichtlich bleiben.

Freie Sicht: Die zurückgeschnittene Hecke ermöglicht die Verkehrsteilneh-mende die Strasse gut zu überblicken.
Freie Sicht: Die zurückgeschnittene Hecke ermöglicht die Verkehrsteilneh-mende die Strasse gut zu überblicken.