Vorankündigung Strukturdatenerhebung 2025 für direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe und Privatpersonen
Für den Vollzug in den Bereichen Landwirtschaft sowie Tierseuchenprävention und -bekämpfung sind ausserdem alle Tierhalter und Tierhalterinnen von Klauen- oder Huftieren, Geflügel oder Bienen sowie auch Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen verpflichtet, an der jährlichen Strukturdatenerhebung teilzunehmen.
Die Erhebungen werden wiederum vollumfänglich digital während den nachfolgenden Zeitfenstern durchgeführt.
Betriebstypen |
Zeitraum |
Direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe |
15. Feb. bis 2. März 2025 |
Betriebe ohne Direktzahlungen, private Tierhaltungen sowie Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen |
15. März bis 31. März 2025 |
Die betroffenen Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen sowie Tierhalter und Tierhalterinnen erhalten direkt vom Landwirtschaftsamt St. Gallen kurz vor der entsprechenden Strukturdatenerhebung alle nötigen Informationen per Post zugestellt.