Amtsnotariat Rheintal-Werdenberg-Sarganserland
Die Amtsnotariate erfüllen einerseits hoheitliche, kantonale Aufgaben im Bereich des Erbrechts. So stellen die Amtsnotariate z.B. Erbbescheinigung und Testamentseröffnungen aus, ordnen Sicherungsmassnahmen an und nehmen amtliche Erbteilungen vor. Diese Dienstleistungen können ausschliesslich von den Amtsnotariaten erbracht werden.
Andererseits sind die Amtsnotariate des Kantons St. Gallen zuständig für die Errichtung öffentlicher Urkunden in den Bereichen Ehegüter- und Erbrecht sowie Stiftungs- und Gesellschaftsrecht. Ausserdem nehmen die Amtsnotariate amtliche Beglaubigungen und Bürgschaften vor. Neben den Amtsnotariaten können diese öffentlichen Beurkundungsaufgaben im Kanton St. Gallen auch von Amtspersonen (Rechtsanwälte und Rechtsagenten) und anderen Amtsstellen (Handelsregisteramt, Grundbuchverwalter etc.) wahrgenommen werden. Interessierte Personen können somit für öffentliche Beurkundungen die Urkundsperson frei wählen. Zwischen den Amtsnotariaten bestehen in diesen Bereichen keine festen Gebietszuteilungen.
Die Dienstleistungen des Amtsnotariats sind:
- Nachlassplanung: Information und Beratung
- Todesfall und Erbschaft
- Beurkundung von Erklärungen und Verträgen
- Deponierung wichtiger Dokumente
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Website.
Kontakt
Amtsnotariat Rheintal-Werdenberg-SarganserlandBahnhofstrasse 2
9471 Buchs
Tel. 058 229 76 91
info.anbu@sg.ch
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