Urnengang vom 10. September 2023
Informationen
- Datum
- 10. September 2023
- Lokalität
- Rathaus, Rathausplatz 2, Altstätten
- Beschreibung
Weitere Informationen zu den Vorlagen und Abstimmungsergebnissen:
- Bund
- Kanton St. Gallen
- Einfach verständliche Videos der Bundeskanzlei zu den Abstimmungsvorlagen
- Die Abstimmungs-App VoteInfo liefert an Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse. Sie kann im App Store und auf Google Play kostenlos heruntergeladen werden.
Kommunale Wahlen
Ersatzwahl Stadtrat (Rest der Amtsdauer 2021-2024)
Beschreibung
Ersatzwahl Stadtrat (Rest der Amtsdauer 2021-2024)
Am 10. September 2023 findet die Ersatzwahl eines Stadtratsmitglieds statt. Bis am 30. Juni 2023 wurden bei der Stadtkanzlei fristgerecht nachfolgende Wahlvorschläge eingereicht:
Die Urne wird aufgestellt: Sonntag, 10. September 2023 Erdgeschoss Rathaus Altstätten, 9.30 bis 11.00 Uhr
Stimmberechtigt sind Schweizer*innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe Die Stimmberechtigten haben am Donnerstag, 7. und Freitag, 8. September 2023, während den Büroöffnungs-zeiten die Möglichkeit, vorzeitig die persönliche Stimme bei der Stimmregisterführerin, Erdgeschoss, Rathaus Altstätten, abzugeben.
Briefliche Stimmabgabe Das Zustellkuvert kann der Post übergeben oder in den von der Stadt Altstätten bezeichneten Briefkasten eingeworfen werden. Ihre briefliche Stimmabgabe muss spätestens am Sonntag, 10. September 2023, bis zur Schliessung der Urne bei der Stadt Altstätten eintreffen.
Das Stimmmaterial erhalten die Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 8. September 2023, 15.00 Uhr, bei der Stimmregisterführerin (Erdgeschoss, Rathaus Altstätten) nachbezogen werden.
Zweiter Wahlgang Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 19. November 2023 statt. Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang sind bis spätestens am Dienstag, 3. Oktober 2023, 12.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei einzureichen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Beim zweiten Wahlgang ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang. |
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Exekutive
Name | |||
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Wahlprotokoll_Ersatzwahl_Stadtratsmitglied_20230910_unterzeichnet.pdf (PDF, 760.64 kB) | Download | 0 | Wahlprotokoll_Ersatzwahl_Stadtratsmitglied_20230910_unterzeichnet.pdf |