fakultatives Referendum - Reglement über den Spendenfonds Familien- und Begegnungszentrum Reburg der Stadt Altstätten

Fakultatives Referendum Art. 13 ff. Gemeindeordnung (GO).

Gegenstand

Reglement über den Spendenfonds Familien- und Begegnungszentrum Reburg der Stadt Altstätten

Beschluss des Stadtrates    Altstätten vom 16. Dezember 2024

 

Referendumsfrist           7. Januar bis 17. Februar 2025

 

Öffentliche Auflage         Stadtkanzlei, 4. Stock, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten

 

Quorum für das               400 gültige Unterschriften

 

Zustandekommen eines Referendumsbegehrens

Die Referendumsvorlage kann bei der Stadtkanzlei Altstätten oder auf www.altstaetten.ch bezogen werden.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Stadtkanzlei Altstätten einzureichen.

Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 RIG)

Informationen

Datum
6. Januar 2025
Herausgeber/-in
Stadtrat Altstätten

Dokumente

Name
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Referendumsbegehren (PDF, 74.52 kB) Download 1 Referendumsbegehren
Reglement (PDF, 114.16 kB) Download 2 Reglement

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