Urnengang vom 22. September 2024
Informationen
- Datum
- 22. September 2024
- Lokalität
- Rathaus, Rathausplatz 2, Altstätten
- Beschreibung
Weitere Informationen zu den Vorlagen und Abstimmungsergebnissen:
- Bund
- Kanton St. Gallen
- Einfach verständliche Videos der Bundeskanzlei zu den Abstimmungsvorlagen
- Die Abstimmungs-App VoteInfo liefert an Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse. Sie kann im App Store und auf Google Play kostenlos heruntergeladen werden.
Kommunale Wahlen
Erneuerungswahlen Stadtbehörden
Beschreibung
Volksabstimmung/Wahlen vom 22. September 2024
Stadt Altstätten und Gemeinden Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein und Rüthi
A) Eidgenössische Volksabstimmung
- Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» (BBl 2024 28);
- Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) (BBl 2023 785).
B) Erneuerungswahlen der Gemeinde- und Stadtbehörden für die Amtsdauer 2025 - 2028
- Wahl ins Gemeinde bzw. Stadtpräsidium
- Wahl der Mitglieder des Gemeinde bzw. Stadtrates
- Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
- Wahl ins Schulpräsidium (nur in den Einheitsgemeinden Marbach und Rüthi)
Die Urnen sind am Sonntag, 22. September 2024 wie folgt aufgestellt
Altstätten Rathaus 09.30 – 11.00 Uhr
Rebstein Rathaus 10.30 – 11.30 Uhr
Marbach Rathaus 10.30 – 11.30 Uhr
Eichberg Gemeindehaus 10.00 – 11.30 Uhr
Oberriet Rathaus 10.00 – 11.00 Uhr
Schulhaus Eichenwies 10.00 – 11.00 Uhr
Schulhaus Montlingen 10.00 – 11.00 Uhr
Schulhaus Kriessern 10.00 – 11.00 Uhr
Schulhaus Kobelwald 10.00 – 11.00 Uhr
Rüthi Rathaus 10.00 – 11.00 Uhr
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten haben am Donnerstag und Freitag, 19. und 20. September 2024, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten der jeweiligen Gemeinde- bzw. der Stadtverwaltung die Möglichkeit, die vorzeitige persönliche Stimme bei der/dem Stimmregisterführer/-in abzugeben.
Briefliche Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme ab Erhalt des Abstimmungsmaterials von jedem beliebigen Ort im In- oder Ausland aus brieflich abgeben. Diese muss spätestens am Sonntag, 22. September 2024, bis zur Schliessung der Urnen bei der jeweiligen Gemeinde bzw. der Stadt eintreffen. Das Stimmmaterial erhalten die Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 20. September 2024, bei den zuständigen Stimmregisterführern der Gemeinden bzw. der Stadt nachbezogen werden.
Allfälliger 2. Wahlgang
Der 2. Wahlgang wurde auf Sonntag, 24. November 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf die Vortage festgesetzt. Falls ein 2. Wahlgang stattfindet, sind Wahlvorschläge für diesen Wahlgang bis spätestens 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr, der betreffenden Gemeinde- bzw. der Stadtkanzlei einzureichen. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare können ab 24. September 2024 bei der jeweiligen Gemeinde- bzw. der Stadtkanzlei bezogen werden. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den 1. Wahlgang.
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Exekutive
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Abstimmungsprotokoll_Eidg_20240922 (PDF, 24.94 kB) | Download | 0 | Abstimmungsprotokoll_Eidg_20240922 |
Majorz_Wahlprotokoll_Wahl Mitglieder Geschäftsprüfungskommission_20240922 (PDF, 24.62 kB) | Download | 1 | Majorz_Wahlprotokoll_Wahl Mitglieder Geschäftsprüfungskommission_20240922 |
Majorz_Wahlprotokoll_Wahl Mitglieder Stadtrat_20240922 (PDF, 24.72 kB) | Download | 2 | Majorz_Wahlprotokoll_Wahl Mitglieder Stadtrat_20240922 |
Majorz_Wahlprotokoll_Wahl Stadtpräsidium_20240922 (PDF, 23.69 kB) | Download | 3 | Majorz_Wahlprotokoll_Wahl Stadtpräsidium_20240922 |