Steuerpflicht
Steuerpflichtig ist unter anderem, wer volljährig ist oder im Laufe des Jahres volljährig wird und am 31. Dezember den Wohnsitz in Altstätten hat. Das Steueramt ist Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Steuern.
eKonto kantonales Steueramt
Möglichkeiten
- Kontoauszug einsehen
- Einzahlungsscheine bestellen
- Zahlungsvereinbarung abschliessen
- Zahlungsabonnemente bestellen
- Auszahlungskonto verwalten
- Fristverlängerung Steuererklärung
- Vorläufige Rechnung anpassen
Zur Registrierung benötigen Sie
- Registernummer
- Name / Vorname
- Geburtsdatum
- Benutzername (frei wählbar)
- Passwort (frei wählbar)
- eMail-Adresse
Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie einen Brief mit dem persönlichen Aktivierungscode zur Freischaltung des ePortal-Zugriffs. Um auf das eKonto zu gelangen, klicken Sie bitte auf den Link unter Onlinedienst.
Steuererklärung
Steuererklärung ausfüllen
Ab der Steuerperiode 2021 kann die Steuererklärung als eFiling vollständig digital also inkl. Belege und Beilagen eingereicht werden. Eine Unterschrift ist beim eFiling nicht mehr notwendig. Auf diese Weise können Kosten und Papier gespart werden. Es besteht aber nach wie vor die Möglichkeit, die Steuererklärung entweder elektronisch mit unterzeichneter Quittung und Belegen in Papierform (eTaxes) oder auch komplett auf Papier (manuelle Steuererklärung) einzureichen.
Tipps zum Ausfüllen
Auf der Homepage des kantonalen Steueramtes www.steuern.sg.ch gibt es viele Informationen rund um die Steuererklärung und es können fehlende Formulare oder die Wegleitung zum Ausfüllen (ab 2021 Wegfall Papierversand) heruntergeladen werden. Beispielsweise gibt es einen Supportbereich für die Bedienung des eFiling und einen Steuerkalkulator für eine Vorausberechnung der Steuern.
Noch mehr Infos, Tipps und einen Live-Chat für Fragen oder bei Unklarheiten finden Sie auf Mach’s eifach!.
Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung
Ist es Ihnen nicht möglich, die Steuererklärung fristgemäss einzureichen und haben Sie keine Steuerrückstände, können Sie online eine Fristverlängerung erfassen. Sie benötigen dazu Ihre Registernummer und Ihr Geburtsdatum.
Steuerrechnung definitiv
Nach Prüfung Ihrer eingereichten Steuererklärung erhalten Sie - je nach Eingangsdatum Ihrer Steuerdeklaration - die detaillierte Veranlagungsverfügung und die definitive Steuerrechnung gemeinsam in einem Couvert.
Steueraufschub
In begründeten Fällen können Sie bei Nachzahlungen auf Schlussrechnungen (definitive Steuerrechnungen) eine Stundung beantragen. Diese Verlängerung der Zahlungsfrist hat eine Verzugszinsberechnung zur Folge.
Stundungen für frühere Steuerperioden können nur unter Berücksichtigung der laufenden Steuerrechnungen gewährt werden. Zur Beurteilung der gewünschten Stundung bitten wir Sie, uns innerhalb der Zahlungsfrist ein schriftliches und begründetes Stundungsgesuch sowie eine Aufstellung über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben einzureichen. Verwenden Sie dazu bitte unter Online-Dienste den Stundungsgesuch-Fragebogen.
Steuererlass
In Härtefällen ist ein Teil- oder Steuererlass für definitive Steuern möglich. Bitte nehmen Sie dazu persönlich Kontakt mit dem Steueramt auf.
Steuerrechnung vorläufig
Der Höhe der vorläufigen Rechnung kommt im System der Gegenwartsbesteuerung eine sehr grosse Bedeutung zu, weil die vorläufigen Steuerzahlungen massgeblichen Einfluss auf die Ausgleichszinsberechnung bei der Schlussrechnung haben. Verfalltag bei der ganzjährigen Steuerpflicht ist der 31. Juli im Steuerjahr.
Zahlungsvarianten
Jährlich schicken wir Ihnen die vorläufige Rechnung im Regelfall mit drei Einzahlungsscheinen. Auf Wunsch ist die Steuerrechnung auch als "Abonnement" mit neun oder elf Einzahlungsscheinen erhältlich. Falls Sie die laufende Rechnung in einer anderen Aufteilung bezahlen möchten, nehmen Sie bitte mit dem Steueramt Kontakt auf.
Wohnortwechsel / Wegzug
Bei einem Wohnortwechsel ist das Steueramt derjenigen Gemeinde für die Schlussrechnung zuständig, in der Sie am 31. Dezember Wohnsitz haben.
Falls Sie ins Ausland ziehen sind noch weitere Vorgaben zu beachten. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter „Wegzug ins Ausland“.
Verschiedenes / Steuern
Wegzug ins Ausland / Steuern
Planen Sie einen vorübergehenden Auslandaufenthalt oder einen definitiven Wegzug ins Ausland? Ein Wegzug ins Ausland bzw. ein längerer Auslandaufenthalt sollte auch aus steuerlicher Sicht frühzeitig geplant werden. Einerseits hat er einen Einfluss auf die Steuern im Allgemeinen und andererseits ist er mit administrativem Aufwand verbunden, u.a.:
- bei einem Wegzug eine unterjährige Steuererklärung ausfüllen
- Veranlagung vornehmen
- Schlussabrechnung erstellen
- Steuern bezahlen
Nehmen Sie deshalb frühzeitig mit uns Kontakt auf, wenn möglich mind. einen Monat vor dem Wegzug.
Um diesen administrativen Aufwand in Grenzen zu halten, ist es von grossem Vorteil, wenn Sie die beiden nachfolgenden Dokumente unter den Online-Diensten ("Fragebogen Auslandwegzug" und "Vertretungsvollmacht bei Auslandwegzug") bereits ausgefüllt zu Ihrem ersten Gespräch beim Steueramt mitbringen.
Zuständigkeiten / Steuerarten
Folgende Auflistung gibt Ihnen Auskunft wer für welche Steuern zuständig ist. Weitere Informationen erhalten Sie bei den unten aufgeführten Links.
Steueramt Stadt Altstätten
- Direkte Bundessteuern (Veranlagung und Bezug)
- Grundsteuern / Liegenschaftsabgaben – Bezug durch Finanzverwaltung
- Rückerstattung der Verrechnungssteuer
- Kantons- und Gemeindesteuern (Veranlagung und Bezug)
- Separate Jahressteuer für Kapitalleistungen aus Vorsorge
Grundbuchamt Stadt Altstätten
- Handänderungssteuer
Kantonales Steueramt
- Erbschafts- und Schenkungssteuern
- Gewinn- und Kapitalsteuern
- Grenzgängersteuern
- Grundstückgewinnsteuern; weitere Informationen zur Grundstückgewinnsteuer
- Nach- und Strafsteuern
- Quellensteuern
- Rückerstattung von ausländischen Quellensteuern
- Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Todesfällen – Formular 16.4
Eidg. Steuerverwaltung
- Mehrwertsteuer
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 071 757 77 60 | steueramt@altstaetten.ch |