Was wird mitgenommen?
Karton, gebündelt und gefaltet wie:

  • aufgetrennte Kartonschachteln aus dem Haushaltsbereich
  • Umverpackungen von Speisen und Getränken usw.
  • Umverpackungen von Geräten und Möbeln usw.

Nicht mitgenommen werden:

  • loser Karton (ungebündelt)
  • Karton in Plastik- und Papiertaschen oder in Kartonschachteln
  • nicht aufgetrennte ganze Schachteln
  • Getränkekartons von Milch, Fruchtsäften usw. (im Kehricht entsorgen)
  • mit Abfall gefüllte Kartonschachteln oder Tragtaschen

 

Tipps

Karton muss gefaltet, als Bündel verschnürt und mit einer der Grösse des Bündels entsprechenden Gebührenmarke versehen für die Kehrichtabfuhr bereitgestellt werden.

Karton wird gegen Gebühr mit der regulären Kehrichtabfuhr mitgenommen. Abfuhrdaten, Bestimmungen und Gebühren siehe Kehricht

Gebühren

Bündel- oder Sperrgutmarke je nach Grösse des Bündels erforderlich: Bündelmarke Fr. 3.30/Stück, Sperrgutmarke Fr. 6.50/Stück; Selbstabgabe von Karton gratis bei den Sammelstellen Moser / Thür

Produkte

Karton; Aktenordner aus Karton, ohne Metallteile; Bundesordner aus Karton, ohne Metallteile; Dokumentenmappen aus Karton; Eierverpackungen aus Karton; Karton, unbeschichtet; Kartonschachteln; Kartonverpackungen, unbeschichtet; Ordner aus Karton, ohne Metallteile; Schachteln; Verpackungen aus Karton; Waschmittelbox aus Karton, ohne Kunststoffgriff; Wellkarton; Wellpappe; Zigarettenschachteln ohne Folie

Regelmässige Abfuhr