Karton
Was wird mitgenommen?
Karton, gebündelt und gefaltet wie:
- aufgetrennte Kartonschachteln aus dem Haushaltsbereich
- Umverpackungen von Speisen und Getränken usw.
- Umverpackungen von Geräten und Möbeln usw.
Nicht mitgenommen werden:
- loser Karton (ungebündelt)
- Karton in Plastik- und Papiertaschen oder in Kartonschachteln
- nicht aufgetrennte ganze Schachteln
- Getränkekartons von Milch, Fruchtsäften usw. (im Kehricht entsorgen)
- mit Abfall gefüllte Kartonschachteln oder Tragtaschen
Tipps
Karton muss gefaltet, als Bündel verschnürt und mit einer der Grösse des Bündels entsprechenden Gebührenmarke versehen für die Kehrichtabfuhr bereitgestellt werden.
Gebühren
Sammelstellen
Produkte
Regelmässige Abfuhr
Regelmässige Abfuhr |
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Kehrichtsammlung (inkl. Karton und Sperrgut) |