Sperrgut wird mit der regulären Kehrichtabfuhr mitgenommen. Abfuhrdaten siehe Kehricht. Das Sperrgut darf jeweils frühestens am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden.
 

Was wird mitgenommen?

  •  Untermatratzen, Möbelstücke bis max. 150 cm Breite, Teppiche, Ski, Altreifen etc.

Nicht mitgenommen werden:

  • nicht brennbare Abfälle wie Eisen Keramik, Steingut, Steine etc.

Tipps

  • Sämtliche Sperrgüter sind mit grünen Sperrgutmarken zu versehen
  • Sperrgüter dürfen das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten
  • Sperrgüter Grösse max. 150 x 60 x 40 cm; Grössere 2 Marken Ausnahme: Polstergruppen pro Sitzfläche oder Anbauelement je 1 grüne Sperrgutmarke
  • Loses Material ist gut zu bündeln

Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen.
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht ein*e Abnehmer*in für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.

Gebühren

Sperrgutmarke: Fr. 6.50/Stück

Produkte

Gartenmöbel aus Holz; Gartenzaun, behandelt; Holzgestell; Holzkiste; Holzmöbel; Holzpalette; Holzpalisade, behandelt; Isolationsmatten; Korkmatten; Lättlicouch; Matratze; Polstersessel; Teppich; Schlitten aus Holz; Ski; Snowboard; Sockelleisten aus Holz; Spannteppich; Spanplatte behandelt; Türen aus Holz; Wohnwand

Regelmässige Abfuhr