Für mehr Sicherheit für alle
Der regelmässige Schnitt von Bäumen und Stauden entlang der Strassen erlaubt Fussgängern, Autofahrern und Velofahrern die Strasse gut zu überblicken und mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus pflegt der jährliche Rückschnitt Sträucher und Bäume und schützt vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer können bei Schäden oder Unfällen durch sichtbehindernde Pflanzen verantwortlich gemacht werden. Auch haben Nachbarn das Recht, überhängende Äste und eindringende Wurzeln zu kappen, sofern sie das Eigentum schädigen und auf Einwand hin nicht innert kürzlicher Zeit gestutzt werden.
Für Hecken, Zierbäume und Sträucher bis zu einer Höhe von 1.8 Meter gilt ein gesetzlicher Mindestabstand von 60 Zentimetern zur Strasse. Ebenso sind die Sichtwinkel zu beachten. Sämtliche Informationen zu vorgeschriebenen Abständen und dem Rückschnitt von Pflanzen zeigt das Merkblatt «Abstände Strassen, Mauern und Pflanzen - Merkblatt», https://www.altstaetten.ch/publikationen/42550.
Die Stadt Altstätten dankt allen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, dass sie ihre Hecken und Sträucher am Strassenrand auf die Mindestabstände prüfen und bei Bedarf zurückschneiden.