Einführung Parkplatzgebühren an der Elsenackerstrasse

21. Februar 2017
Das Parkieren an der Elsenackerstrasse wird ab dem 1. März 2017 gebührenpflichtig. Es gelten die Gebühren der Parkzone 2.
Die bestehenden Parkplätze an der Elsenackerstrasse, im Strassenabschnitt zwischen der Schöntalstrasse und der Rorschacherstrasse, wurden bis anhin nicht bewirtschaftet. Sie konnten gebührenfrei genutzt werden.

Der Stadtrat Altstätten hat beschlossen, die 13 signalisierten Parkplätze an der Elsenackerstrasse der öffentlichen Parkplatzbewirtschaftung zu unterstellen. Das Gebiet wird der Parkzone 2 zugewiesen; es gelten die entsprechenden Tarifzeiten und Gebühren. Die maximale Parkdauer beträgt 48 Stunden. Die Änderung tritt am 1. März in Kraft.

Zur Bezahlung der Parkplatzgebühren stehen zwei Parkuhren zu Verfügung. Zur bargeldlosen Bezahlung mit ParkingPay wird die Zone 29 / Elsenackerstrasse eingeführt. Weitere Informationen zu den Gebühren und zur bargeldlosen Bezahlung sind auf der Website der Stadt Altstätten zu finden (www.altstaetten.ch ; Suchbegriff „Parkbewilligungen“).
Elsenackerstrasse