Allgemeine Hinweise zur Abfallentsorgung - Erinnerung
- In offizielle Kehrichtsäcke des Zweckverbandes Kehrichtverwertung Rheintal KVR. Überfüllte Kehrichtsäcke werden nicht entsorgt. Der Kehrichtsack muss ganz zugebunden sein; überfüllte, zugeklebte oder mit Klebeband verstärkte Kehrichtsäcke werden nicht entsorgt.
- In Normcontainer mit 800 Liter Inhalt, versehen mit einer KVR-Containerplombe. Überfüllte Container werden nicht geleert. Der Containerdeckel muss geschlossen sein.
- Neutrale Kehrichtsäcke sind mit einer offiziellen KVR-Gebührenmarke zu versehen - bis 60 Liter mit einer Bündelmarke - bis 110 Liter mit einer Sperrgutmarke
- 1 Stück Bündel muss gut gebunden sein und darf das max. Gewicht nicht überschreiten - max. Grösse 100 x 60 x 40 cm mit einer orangen Bündelmarke, max. Gewicht 20 kg - max. Grösse 150 x 60 x 40 cm mit einer grünen Sperrgutmarke, ausgenommen Polstergruppen = pro Sitzfläche oder Anbauelement je eine grüne Sperrgutmarke)
- Karton wird nur gefaltet und als Bündel verschnürt sowie mit einer der Grösse des Bündels entsprechenden Marke versehen, entsorgt.
Nicht mitgenommen werden:
- nicht offizielle Säcke, Bündel sowie Sperrgüter ohne die entsprechenden Marken
- Abfall in Kartonschachteln oder Tragtaschen
- nicht korrekt bereitgestellter Kehricht