Änderungen im Parkierungsreglement infolge Einführung von bargeldloser Bezahlung
Im angepassten Reglement werden Begriffe wie Dauer- oder Tageskarten allgemeiner formuliert und durch den Begriff Bewilligungen ersetzt. Bisher war es nur für Inhaber von Tages- oder Dauerbewilligungen möglich, das Fahrzeug während einem ganzen Tag abzustellen; neu kann eine Tagesbewilligung ebenfalls an der Parkuhr gelöst werden. Deshalb wird die maximale Parkzeit von fünf Stunden pro Tag für barzahlende Parkplatzbenutzer in der Parkzone 2 aufgehoben. Parkbewilligungen werden zukünftig nicht mehr gegen Rechnung verschickt oder in 10-er-Blocks am Schalter verkauft sondern online angeboten. Personen, die sich nicht online registrieren möchten, können Monats- oder Jahresbewilligungen weiterhin direkt am Schalter des Einwohneramtes der Stadt Altstätten erwerben, wobei eine einmalige Gebühr von fünf Franken für die notwendige Vignette anfällt.
Gemäss Art. 5 des Parkierungsreglements kann das Parkieren zeitlich beschränkt werden. Der Stadtrat sieht vor, die Parkanlagen der Parkzone 2 konsequent mit einer Zeitbeschränkung von maximal 48 Stunden zu signalisieren. Bisher war dies lediglich auf der Breite und bei der Kleinviehhalle der Fall. Beim Bahnhofareal war bisher keine zeitliche Beschränkung signalisiert, jedoch lässt die Parkuhr das Bezahlen von maximal sechs Tagen zu. Zukünftig wird die maximale Parkzeit auf sieben Tage festgelegt und entsprechend signalisiert.
Die Reglementsanpassung wurde durch den Stadtrat am 10. Oktober 2016 erlassen und untersteht dem fakultativen Referendum. Das Parkierungsreglement liegt vom 14. Oktober bis 22. November 2016 in der Stadtkanzlei, Rathaus 4. Stock öffentlich auf und kann unter www.altstaetten.ch (Amtliche Publikationen) eingesehen werden.
Zugehörige Objekte
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R-03_Parkierungsreglement_III_Nachtrag.pdf | Download | 0 | R-03_Parkierungsreglement_III_Nachtrag.pdf |